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   OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03   

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https://dejure.org/2003,17518
OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03 (https://dejure.org/2003,17518)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.12.2003 - Ss 546/03 (https://dejure.org/2003,17518)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - Ss 546/03 (https://dejure.org/2003,17518)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 308
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.05.2000 - 2 StR 460/99

    Verbot der Vereidigung wegen Beteiligung an der zu untersuchenden Tat

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Ergeben die Urteilsgründe allerdings tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass gegen den Zeugen ein Tat- oder Teilnahmeverdacht bestehen könnte, so ist es rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht die Frage des Vereidigungsverbots gar nicht geprüft hat (BGH NStZ 2000, 494; Dahs, in: Löwe/Rosenberg, a.a.O., § 60 Rdnr. 61 m. zahlr. w. Nachw.).

    Dabei begründet zwar der Umstand, dass weder die Sitzungsniederschrift noch die Urteilsgründe erkennen lassen, warum § 60 Nr. 2 StPO nicht angewandt worden ist, für sich genommen noch keinen Verfahrensfehler; denn gemäß § 64 StPO muss nur das Absehen von der Vereidigung begründet werden; Anordnung und Vornahme der Vereidigung bedürfen (als der gesetzliche Regelfall) einer Begründung dagegen grundsätzlich nicht (BGH NJW 1985, 638; BGH NStZ 2000, 494).

    In diesem Fall ist ohne eine für das Revisionsgericht überprüfbare Begründung der Nichtanwendung des § 60 Nr. 2 StPO daher regelmäßig auch nicht auszuschließen, dass das Tatgericht die Voraussetzungen des Eidesverbots verkannt hat (BGHSt 42, 86, [87]; BGH NStZ 2000, 494).

  • BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Dabei begründet zwar der Umstand, dass weder die Sitzungsniederschrift noch die Urteilsgründe erkennen lassen, warum § 60 Nr. 2 StPO nicht angewandt worden ist, für sich genommen noch keinen Verfahrensfehler; denn gemäß § 64 StPO muss nur das Absehen von der Vereidigung begründet werden; Anordnung und Vornahme der Vereidigung bedürfen (als der gesetzliche Regelfall) einer Begründung dagegen grundsätzlich nicht (BGH NJW 1985, 638; BGH NStZ 2000, 494).

    Anders verhält es sich jedoch, wenn der Beteiligungsverdacht nach den Gesamtumständen so nahe liegt, dass aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbots nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen hat (BGH NJW 1985, 638; Dahs, in: Löwe/Rosenberg, a.a.O., § 61 Rdnr. 61).

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Dass der Zeuge sie beeidet hat, kann für ihre Bewertung (mit) erheblich geworden sein; denn üblicherweise wird der mit einem Eid bekräftigten Aussage größeres Gewicht beigemessen als der unbeeidet gebliebenen (vgl. BGH StV 1994, 225 [226]; vgl. auch BGH NStZ 2000, 265 [267]; SenE v. 03.04 1992 - Ss 59/92 und 08.09.2000 - Ss 350/00; Meyer-Goßner, a.a.O., § 60 Rnr. 34 m. w. Nachw.).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    In diesem Fall ist ohne eine für das Revisionsgericht überprüfbare Begründung der Nichtanwendung des § 60 Nr. 2 StPO daher regelmäßig auch nicht auszuschließen, dass das Tatgericht die Voraussetzungen des Eidesverbots verkannt hat (BGHSt 42, 86, [87]; BGH NStZ 2000, 494).
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Es kann hingegen nicht die unrichtige tatrichterliche Würdigung der Beweislage gerügt werden (BGH StV 1982, 342; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 34 m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Ob ein Verdacht der Beteiligung an der verfahrensgegenständlichen Tat gegeben ist, hat der Tatrichter - worauf die Generalstaatsanwaltschaft allerdings zutreffend hinweist - in tatsächlicher Hinsicht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (BGHSt 4, 255 = NJW 1953, 1402; BGHSt 9, 71 [72] = NJW 1956, 879; OLG Celle VRS 19, 50 [51]; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 60 Rdnr. 27; Dahs, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 60 Rdnr. 52 m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Ob ein Verdacht der Beteiligung an der verfahrensgegenständlichen Tat gegeben ist, hat der Tatrichter - worauf die Generalstaatsanwaltschaft allerdings zutreffend hinweist - in tatsächlicher Hinsicht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (BGHSt 4, 255 = NJW 1953, 1402; BGHSt 9, 71 [72] = NJW 1956, 879; OLG Celle VRS 19, 50 [51]; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 60 Rdnr. 27; Dahs, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 60 Rdnr. 52 m. w. Nachw.).
  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53

    Zulässigkeit der Vereidigung eines einer Begünstigung nach § 257 Strafgesetzbuch

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Die Ermessensentscheidung kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob sie auf Rechtsfehlern beruht, insbesondere, ob die Rechtsbegriffe der Beteiligung und des Verdachts verkannt worden sind (BGHSt 4, 368 [369] = NJW 1953, 1925; OLG Celle VRS 19, 50 [51]; Dahs, in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 60 Rdnr. 52 m. w. Nachw.; Senge, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 60 Rdnr. 40 m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.02.1994 - 2 StR 21/94

    Eid - Aussage - Vereidigung - Urteil - Beruhen - Mittäter

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Dass der Zeuge sie beeidet hat, kann für ihre Bewertung (mit) erheblich geworden sein; denn üblicherweise wird der mit einem Eid bekräftigten Aussage größeres Gewicht beigemessen als der unbeeidet gebliebenen (vgl. BGH StV 1994, 225 [226]; vgl. auch BGH NStZ 2000, 265 [267]; SenE v. 03.04 1992 - Ss 59/92 und 08.09.2000 - Ss 350/00; Meyer-Goßner, a.a.O., § 60 Rnr. 34 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 28.12.2000 - Ss 536/00

    Anrechnung einer erlittenen Untersuchungshaft aus erzieherischen Gründen;

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Werden bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe gemäß § 31 Abs. 2 JGG frühere Verurteilungen des Angeklagten einbezogen, ist es unerlässlich, das Datum der Rechtskraft dieser Entscheidungen mitzuteilen, um dem Revisionsgericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob die Einbeziehungsvoraussetzungen vorgelegen haben (zur Frage, ob die Strafzumessungserwägungen des einzubeziehenden Urteils mitzuteilen sind: vgl. SenE v. 28.12.2000 - Ss 536/00 - = VRS 100, 64 [65]).
  • OLG Köln, 05.11.2002 - Ss 435/02

    Revision im Jugendstrafprozess; Gebotenheit der Mitwirkung eines Verteidigers in

  • OLG Köln, 08.09.2000 - Ss 350/00

    Vereidigungsverbot wegen Tatbeteiligung in Betäubungsmittelverfahren

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